Was ist Osteopathie?

„Krankheit ist nicht die Ursache, sondern nur ein Symptom eines tiefer liegenden Ungleichgewichts.“ 

Dr. James Jealous D.O. (USA)

Mit diesem Zitat lässt sich die Sichtweise und der Zugang  zu Krankheiten, Symptomen und Heilung kurz beschreiben.

Die Osteopathie arbeitet mit den Grundlagen der wissen-schaftlich basierten Medizin, Anatomie, Physiologie und Pathologie und erweitert diese um vier weitere Prinzipien:

  • Der Mensch ist eine dynamische Funktionseinheit und das Produkt einer dynamischen Interaktion zwischen Körper, Geist und seinem Umfeld
  • Der Mensch ist im Besitz selbstregulierender Mechanismen,die von Natur aus heilend wirken.
  • Die Struktur und Funktion stehen auf allen Ebenen in Wechselbeziehung zueinander
  • Leben zeigt sich in Form von Bewegung.

Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet – zum einen in der Einheit von Körper, Geist /Seele und seinem Umfeld, und zum anderen in seiner körperlichen Einheit auf allen Ebenen.

Untersuchung, Diagnose und Behandlung

Mit einer umfassenden manuellen Untersuchung verschafft sich der Therapeut einen Gesamteindruck der Funktionen und auch Funktionsstörungen der Körpersysteme wie Bewegungsapparat, innere Organe und Nervensystem. Dabei finden sich Bewegungseinschränkungen verschiedener Gewebe, aber auch Körperflüssigkeiten (z.B. Blut, Lymphe, Gehirn- und Rückenmarksflüssigkeit ), die eine Entfaltung des Gesundungsprozesses im Körper behindern und oftmals weit vom Symptom entfernt liegen können.

Die daraus resultierende osteopathische Behandlung dient nicht der Bekämpfung  einer Krankheit oder eines Symptoms, sondern vielmehr der Behebung von Funktionsstörungen, Einschränkungen oder Blockaden, die eine Krankheit begünstigen, herbeiführen oder aufrechterhalten.

Anwendungsbereiche der Osteopathie

Die Osteopathie kann in allen medizinischen Bereichen Anwendung finden, wo funktionelle Störungen die Ursache für die Beschwerden sind.

Dabei kann die Osteopathie als erste Maßnahme, aber auch begleitend zu anderen medizinischen Behandlungen eingesetzt werden. Letzteres vor allem dann, wenn es sich um schwere Pathologien, also ernste Erkrankungen, handelt. In jedem Fall ist eine interdisziplinäre Behandlung des Patienten erstrebenswert, um die Gesundung des Patienten zu optimieren.

Osteopathie beschränkt sich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome, sonder sieht immer den Menschen als ganzes. Behandelt werden daher auch keine Krankheiten sondern Menschen. Deshalb ist es auch nicht sinnvoll, Indikationen für die Osteopathie anzugeben.

Die Beseitigung von Symptomen ist im Grunde nicht das Ziel der Behandlung, sondern nur ein  Ergebnis der Auflösung von Einschränkungen osteopathischer Dysfunktionen jeder Art.

Bevor eine osteopathische Behandlung begonnen wird, ist es mit unter ratsam eine eingehende schulmedizinische Diagnostik voranzustellen. Auch Befunde aus früheren medizinischen Untersuchungen sind hilfreich.

Osteopathie ergänzt in vielen Fällen die klassische Schulmedizin, ersetzt diese aber nicht.

Abrechnung Osteopathie

Grundsätzlich werden unsere Leistungen über die Gebührenordnung der Heilpraktiker abgerechnet.

Eine vollständige Kostenübernahme kann von uns jedoch nicht garantiert werden. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über die Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung.

Seit 2012 übernehmen immer mehr gesetzliche Kassen die Kosten oder gewähren Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich hier über den aktuellen Stand. Sie gelten bei uns als Privatpatient, das heißt: Wir rechnen direkt mit Ihnen und nicht mit Ihrer Krankenkasse ab. Im Rahmen der Kostenübernahme reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein, diese wird Ihnen den zu übernehmenden Anteil auf Ihr Konto überweisen.

Sollte für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse eine Empfehlung / Verordnung für Osteopathie notwendig sein, ist diese zum Behandlungsbeginn mitzubringen.

Wichtiger Hinweis! – Terminvereinbarung  / Absagen von Terminen!

Vereinbarte Termine sind verbindlich, da die Termine nur für den Patienten reserviert sind. Der Patient erkennt mit Vergabe des Termins die Zahlungs- und Geschäftsbedingungen an. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Patient den Termin vereinbart (auch telefonisch).

Der Patient ist daher verpflichtet – Termine pünktlich einzuhalten – falls erforderlich, Termine frühzeitig, spätestens aber 48 Stunden vorher abzusagen, damit die für den Patienten vorgesehene Zeit noch anderweitig verplant werden kann. Für unentschuldigte nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale an.

Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihren Terminen. Wir möchten, im Interesse unserer Patienten, Wartezeiten möglichst vermeiden. Verloren gegangene Zeit durch Zuspätkommen wird von der Behandlungszeit abgezogen. Der Preis wird nicht gemindert.